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Kampf gegen die Mikroverunreinigungen kann beginnen
Mitte Juni 2023 war es soweit: Erstmals floss das in der Biologie gereinigte Abwasser in die neue Anlage zur Elimination der Mikroverunreinigungen. Ja, für die Verantwortlichen ein grosser, schöner Augenblick! Zwar war dies nur ein Funktionstest. Dabei war aber wichtig: es hatte alles geklappt. Um die Mikroverunreinigungen in den Gewässern in einem bedeutenden Mass und zu tragbaren Kosten zu verringern, müssen nach dem seit 2016 in Kraft getretenen neuen Gewässerschutzgesetz ausgewählte Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen ausgebaut werden. Die ARA Glarnerland gehört dazu, da mehr als 24’000 Einwohnern/-innen angeschlossen sind und die ARA sich im Einzugsgebiet des Zürichsees befindet. Als Mikroverunreinigungen werden organische Spurenstoffe bezeichnet, die in sehr kleinen Konzentrationen (Nanogramm bis Mikrogramm pro Liter) in den Gewässern nachgewiesen werden. Diese können negative Auswirkungen auf Wasserlebewesen haben, das ist zum Beispiel: Veränderte Fischentwicklung z.B. in Leber, Nieren, Kiemen oder Geschlechtsorgane, Reduktion/Defizite der Artenvielfalt. Bei einigen grösseren Gewässern können Trinkwasserressourcen (Rohwasser) beeinträchtigt werden. Ein zusätzliches Problem ist die Akkumulation von persistenten Stoffen in grossen Gewässern. Nun durch den Abschluss des Grossprojekt ARA Glarnerland 2025/2040 und durch die Fertigstellung der 4. Reinigunggsstufe «Elimination von Mikroverunreinigungen» (MV-Anlage) kann der offizielle, reguläre Betrieb ab 1. Januar 2024 beginnen, dann gelten nämlich für die ARA Glarnerland die neuen Grenzwerte für Mikroverunreinigungen.